Bei Einhaltung aller Bedingungen garantieren wir bestes Service!

  1. Geltung
    1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von fruchtsaft-gangl.at erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
    2. Der Kunde erkennt mit seiner Bestellung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
  2.  Vertragsabschluss
    1. Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Das unmittelbar nach Ihrer Bestellung automatisch an Sie gesandte Email ist lediglich eine Eingangsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
    2. Wenn der Kunde Ware zur Versendung an Dritte bestellt, ist ausschließlich der Kunde, nicht aber der Dritte, unser Vertragspartner.
  3. Preise
    1. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer und exklusive Verpackungs- und Versandkosten zu verstehen. Sämtliche Preise werden ausschließlich in Euro berechnet; eventuell zusätzliche Preisangaben in anderen Währungen dienen lediglich zur Information des Kunden und haben keine Rechtsgültigkeit.
    2. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
    3. Ein Mindesteinkauf muss nicht beachtet werden, jedoch erheben wir bei Bestellungen bis zu einem Warenwert von 25,-- Euro einen Zuschlag für Handlingskosten in Höhe von 3,-- Euro. Dieser Zuschlag wird auf Ihrer Rechnung separat ausgewiesen.
  4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
    1. Unsere Forderungen werden nur als Vorauszahlungen vor der Lieferung akzeptiert. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
    2. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
    3. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
    4. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.
  5. Vertragsrücktritt 
    1. Bei Annahmeverzug (Pkt. 7.3.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
  6. Mahn- und Inkassospesen 
    1. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 10,90 Euro sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 3,63 Euro zu bezahlen.
  7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
    1. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung. Dabei werden für den Transport bzw. die Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
    2. Der Versand erfolgt mittels des von Ihnen gewählten Transportunternehmens, ansonsten versenden wir mit der Österreichischen Post.
    3. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
    4. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Einfuhr,- Durchfuhr- und zollrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Für die Beschlagnahmung, z.B. von alkoholischen Getränken, durch ausländische Zollbehörden kann kein Schadenersatz geleistet werden. Es obliegt dem Kunden sämtliche relevanten Zollbestimmungen zu beachten.
  8. Lieferfrist 
    1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere die vollständige Vorauszahlung erfüllt hat.
    2. Der Versand der bestellten Ware erfolgt grundsätzlich innerhalb der bei den einzelnen Produkten angeführten Lieferzeit in Werktagen nach Zahlungseingang, die richtige und vollständige Zulieferung von außerhalb unseres Einflussbereiches liegenden Zulieferanten vorausgesetzt. Wir behalten uns Teillieferungen vor. Bei Bestellung von mehreren Produkten gilt die längste, angeführte Lieferzeit für die gesamte Bestellung.
    3. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
  9. Gewährleistung
    1. Verluste oder Beschädigungen beim Transport hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Transporteur anzuzeigen, auf der Empfangsquittung zu vermerken und zusätzlich unverzüglich uns anzuzeigen. Für die Anzeige uns gegenüber gilt eine Ausschlussfrist von drei Tagen ab Liefererhalt. Verdeckte Schäden sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
  10. Widerrufs- und Rückgaberecht 
    1. Der Kunde hat das Recht den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen oder die Ware zurückzugeben. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Es erfolgt dann eine Rückabwicklung des Vertrages Zug um Zug.
    2. Wurde die Ware schon benutzt und weist Gebrauchsspuren auf, kann der Kauf ebenfalls nur innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Wir behalten uns vor dem Verbraucher die Wertminderung und den Wert der Nutzung der Ware zu verrechnen.
    3. Betrifft der Widerruf Waren im Wert von nicht mehr als 50,-- Euro, so hat der Käufer die Rücksendekosten zu tragen, außer die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. Die Rücksendung hat in Originalverpackung zu erfolgen. Bei Rücksendung beschädigter Ware sind wir berechtigt Ersatzansprüche zu stellen.
  11. Erfüllungsort 
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Radkersburg, Österreich.
  12. Geringfügige Leistungsänderungen 
    1. Es gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
  13. Schadenersatz
    1. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
  14. Produkthaftung
    1. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
  15. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
    1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
    2. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
    3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
  16. Forderungsabtretungen 
    1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten–Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
    2. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
  17. Rechtswahl, Gerichtsstand
    1. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    3. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
  18. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
    1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
    3. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
  19. Salvatorische Klausel
    1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die Bestimmung in diesen Bedingungen durch Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners ersetzt.
  20. Haselbach Dezember 2012

Neuigkeiten

Landessieger 2019

Wir sind stolz auf unsere diesjährigen Erfolge mit unseren Säften und Nektars!

 

Steirischer Landessieger Kategorie Nektar 

Kirsch-Nektar

Weiterlesen ...

Wir sind Saftproduzenten des Jahres 2018!

Wir wurden zu den Saftproduzenten des Jahres 2018 gekürt und freuen uns sehr über diese Auszeichnung. 

Weiterlesen ...

GANGL Fruchtsäfte, Haselbach 21, 8483 Deutsch Goritz

Tel: 03474/7368 oder 0664/1757857 | Email: info@fruchtsaft-gangl.at